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Wer nicht Mitglied der Reformierten Kirche ist, dies aber werden will, richtet ein Aufnahmegesuch an den Kirchgemeinderat des Wohnortes. Der zuständige Pfarrer bzw. die zuständige Pfarrerin führt dann ein Gespräch mit der um Aufnahme ersuchenden Person. 

Das weitere Verfahren wird individuell entsprechend der Kirchenordnung geregelt.

Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren werden Mitglieder der Kirche, wenn die Inhaber der elterlichen oder vormundschaftlichen Gewalt die Mitgliedschaft erlangen, sofern nicht etwas anderes erklärt wird.

 

Bei Fragen nehmen Sie bitte Kontakt mit dem Kirchgemeinderat oder dem Pfarrer auf. Gerne helfen wir Ihnen weiter. 

 

 

 

Adressen Pfarramt Eggiwil

Adressen Kirchgemeinderat Eggiwil